Friedhof
- Dr.-Carl-Benz-Grab
- Gedenkstein
- Stahlkreuz
- Kriegsgräber
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Regelungen zu Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen
Notverkündung
Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen vom 26.04.2021 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums gemäß § 4 Satz 1 des Verkündigungsgesetzes notverkündet. Nach § 2 tritt die Verordnung am Dienstag, den 27.04.2021 in Kraft
§ 1
Vorgaben zum Infektionsschutz
Gemäß Nr. 1 sind: „Für Veranstaltungen im Freien bei Todesfällen gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 100 Personen.“
Maskenpflicht
In der Friedhofskapelle muss eine medizinische Maske getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Betreten der Friedhofskapelle und am Grab
Bei Beerdigungen/Beisetzungen sind gemäß dem Hygieneschutzkonzept alle Personen, die in die Friedhofskapelle wollen, auf max. 40 Personen begrenzt. Jeder der in die Friedhofskapelle gehen möchten, muss sich in der ausliegenden Liste, des Bestattungsunternehmen Bestattungen Gregor Ladenburg eintragen. An das Grab dürfen nur max. 100 Personen. Die Abstandregelung von mindestens 1,5 m ist einzuhalten.
Stand: 18.05.2021
Ansprechpartner in allen Friedhofsangelegenheiten
Rathaus, 2. OG, Zimmer 203
Roger Jochim
Tel.: 06203/70-131
Fax: 06203/70-231
E-MailBarbara Ebert
Tel.: 06203/70-135
Fax: 06203/70-231
E-Mail
Dokumente
Zuständig für Bestattungen und Grabauswahl auf dem Friedhof der Stadt Ladenburg ist das Bestattungsunternehmen Rolf Gregor Ladenburg.
Der Steinmetzbetrieb in Ladenburg, mit dem wir zusammenarbeiten, ist die Firma Natursteinbetrieb Thorsten Werner.
Die Pflege der gärtnergepflegten Grabfelder erfolgt über die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG. Zuständig ist die Gärtnerei Blumen Freund.