Naturschutz
Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es, die Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage für uns Menschen zu erhalten. Der Schutz umfasst den Erhalt der Artenvielfalt, der Tier- und Pflanzenwelt, eine nachhaltige Sicherung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sowie den Erhalt des Landschaftsbildes.
Zuständig für die Einhaltung und Umsetzung des Naturschutzrechts ist die Untere Naturschutzbehörde.
Kernaufgaben der Unteren Naturschutzbehörde sind:
Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten
Landschaftspflege, Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie Artenschutz
Abgrabungen, Aufschüttungen
Stellungnahmen zu Bauleitplanung und Fachplanungen Bauvorhaben und Planungen im Außenbereich
Genehmigungen, Erlaubnisse, Befreiungen, Stellungnahmen, -
Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Naturschutzthemen
Mitwirkung bei Cross Compliance / Cross-Check-Kontrollen
Kontakt:
Amt für Landwirtschaft und Naturschutz
- Untere Naturschutzbehörde -
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Tel. 06221 522-5344
Fax: 06221 522-95344
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Ladenburg Leben
Tel: 06203 | 70-160
E-Mail: buergerbuero@ladenburg.de
Behörden-Nr.: 115
Wunschtermin: Terminvergabe
Öffnungszeiten:
Mo. 9 - 12 & 13 - 15 Uhr
Di. 9 - 12 & 13 - 15 Uhr
Mi. 7 - 12 Uhr
Do. 9 - 12 & 15 - 19 Uhr
Fr. 9 - 12 Uhr