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Lärmaktionsplan
Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dies gibt der Intention des Gesetzgebers Ausdruck, die Lärmaktionsplanung als kontinuierliches Planungsinstrument zu implementieren. Die erfolgte Veröffentlichung überarbeiteter Lärmkarten nach § 47c BImSchG stellt eine bedeutsame aktualisierte Grundlageninformation dar, auf deren Basis eine Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne vorzunehmen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Aufstellung oder die letzte Überprüfung eines Lärmaktionsplanes vor weniger als fünf Jahren erfolgte. Die Stadt Ladenburg hat daher zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten das Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH damit beauftragt, den am 25.11.2015 beschlossenen Lärmaktionsplan unter Berücksichtigung der aktualisierten Daten fortzuschreiben. Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 hatten Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde am 25.09.2019 durch den Gemeinderat beschlossen und ist damit in Kraft getreten.
Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre sind:
Die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h auf folgenden Abschnitten:
L 597
– Einführung von Tempo 30 km/h am Tag (06–22 Uhr) zwischen der Uhlandstraße und der Neckarstraße 16
– Einführung von Tempo 30 km/h in der Nacht (22–06 Uhr) zwischen der Uhlandstraße und der Valentinianstraße
K 4238
– Einführung von Tempo 30 km/h am Tag (06–22 Uhr) zwischen der Luisenstraße und der Schriesheimer Straße 30
– Einführung von Tempo 30 km/h in der Nacht (22–06 Uhr) zwischen der Hirschberger Allee und der Luisenstraße
L 542
– Einführung von Tempo 30 km/h in der Nacht (22–06 Uhr) zwischen der Ilvesheimer Straße und der BoveriestraßeDie Überprüfung der Aufnahme der L 542 und der L 597 in das Lärmsanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg sowie die Überprüfung der Förderung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Weinheimer/Schriesheimer Straße (K 4238) in der Ortsdurchfahrt nach LGVFG
Die Umsetzung des Radverkehrskonzept
Der Bau einer 4 m hohen Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse von Wallstadter Straße/Friedhof bis zur L 536
Die Installation von Geschwindigkeitsanzeigern oder stationären Blitzeinrichtungen in besonders sensiblen Bereichen in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde und dem Rhein-Neckar-Kreis, insbesondere an den Schulwegen (L 542 – Benzstraße und L 597 – Wallstadter Straße)
Ladenburg Leben
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Behörden-Nr.: 115
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Fr. 9 - 12 Uhr